Stadtverordnetenversammlung (SVV)

Unsere Stadtverordnetenversammlung ist das “kommunalpolitische Willensorgan” der Stadt und besteht aus den Stadtverordneten und dem Bürgermeister als stimmberechtigte Mitglieder. Soweit es das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist sie für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. 

Sie wird für 5 Jahre gewählt und wird durch Sachkundige Einwohner – die von den einzelnen Fraktionen nominiert wurden – unterstützt. Zu ihrer wichtigsten Aufgabe gehört die Kontrolle der Verwaltung.

Sie fasst Beschlüsse über wichtige Angelegenheiten der Stadt und kontrolliert die Arbeit der Stadtverwaltung. Die SVV ist politisch strukturiert.

Kommunalverfassung siehe ab § 27

Stadtverordnetenversammlung Wildau


Bürgermeister Frank Nerlich

Mitglied in der SVV, im Hauptausschuss und im Regionalausschuss Wildau ...
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Stadtverordnete

Unsere Stadtverordneten sind stimmberechtigte Mitglieder der SVV und werden bei den Kommunalwahlen gewählt.  ...
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Fachausschüsse / Gremien

Zur Wildauer Kommunalpolitik gehören neben der SVV selbst auch verschiedene Fachausschüsse. Sie haben gegenüber der SVV eine beratende Funktion. Die ...
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Sachkundige Einwohner

Die SVV kann Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen. Diese Sachkundigen Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, ...
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Beschlüsse & Beschlussvorlagen

Bestimmte kommunale Entscheidungen werden in sogenannten Beschlüssen festgehalten. Das können Wahlen oder Abstimmungen sein. Letztere finden über Sachfragen statt. Sie ...
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Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Mit ihrer Geschäftsordnung regelte SVV ihr Verfahren. Es wird im Wesentlichen durch die Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bestimmt ...
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