Die SVV kann Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen. Diese Sachkundigen Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen wurden.
Die SVV kann Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen. Diese Sachkundigen Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen wurden.