Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Mit ihrer Geschäftsordnung regelte SVV ihr Verfahren. Es wird im Wesentlichen durch die Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bestimmt.

In der Geschäftsordnung können jedoch bestimmte Einzelheiten näher ausgestaltet werden. Sie wird durch die SVV mit einfacher Mehrheit beschlossen.

 

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung