Unsere Stadtverordneten sind stimmberechtigte Mitglieder der SVV und werden bei den Kommunalwahlen gewählt.
Kommunalverfassung siehe § 30ff.
Unsere Stadtverordneten sind stimmberechtigte Mitglieder der SVV und werden bei den Kommunalwahlen gewählt.
Kommunalverfassung siehe § 30ff.