Die SVV bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung einen Hauptausschuss. Er hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der SVV bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen.
Als einziger Ausschuss der SVV kann der Hauptausschuss selbst Beschlüsse fassen.