Das Verfahren gegen Angela Homuth wurde eingestellt. Um den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt wegen ihrer Wahlparty „auszuräumen“, durfte sie 5.500,- Euro in die Staatskasse zahlen. Wer kann da die Bürgerinitiative…
Korruptionsaffäre um Angela Homuth / unser Statement zur Einstellung des Verfahrens
Als wir uns vor 7 Jahren bei einer ehrenamtlichen Arbeit kennenlernten, hätten wir nie daran gedacht, mal eine Facebook-Gruppe mit fast 1.500 Usern zu betreuen. Trotz aller Unterschiedlichkeit, hatten wir fast immer sehr ähnliche oder gleiche Meinungen und Ideen zu gesellschaftlichen Themen. Auch deshalb haben wir vor nun schon 6 Jahren diese Gruppe gegründet.
Unter anderem auch, weil wir eine Plattform schaffen wollten, auf der zunächst jeder seine Meinung frei äußern können sollte. Auch solche, die uns vielleicht zunächst nicht gefällt. Wir wollten mit euch ins Gespräch kommen, zuhören, uns reflektieren, euch umfassend informieren und damit gerade auf dem Gebiet der „Kommunalpolitik in Wildau“ für Transparenz sorgen…. und es euch damit wiederum leichter machen, noch bewusstere Wahlentscheidungen zu treffen.
Wir hatten gehofft, so den wachsenden Wahlverdruss zumindest stoppen zu können.
Bis heute haben wir euch immer sehr transparent mit einbezogen und so soll es bleiben. Deshalb erlauben wir uns das nun auch wieder, denn heute ist für uns ein ziemlich dunkler Tag.
Uns wurde in den letzten Stunden nämlich immer mehr bewusst,
- dass gestern ein Tag der Politik und ganz sicher kein der Tag der Justiz war.
- dass all unsere Mühen auch mit solchen Entscheidungen mit den Füßen getreten werden.
- dass es wohl doch den kleinen Mann gibt, für den ein anderes Recht gilt.
- dass der – mit dem dicken Parteibuch – wohl doch machen kann, was er will.
- dass der Wunsch der Bürger nach Öffentlichkeit solcher Entscheidungsprozesse kein Gehör findet.
- dass sich sogar SPD-Funktionäre, wie Frau Susanne Ziervogel, über solch “zutiefst unsaubere Lösungen” öffentlich freuen „dürfen“ und damit gleichzeitig signalisieren,
- dass man „sich“ als Bürgermeisterin oder Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung scheinbar sehr wohl in aller Seelenruhe von potentiellen Investoren finanzieren lassen darf.
- dass man sich dann auch noch mit 5.500,- Euro eine Klage vom Hals schaffen kann, wenn man die richtigen Unterstützer und das nötige Geld dafür hat.
Wie schon an anderer Stelle geschrieben, nach unserem Verständnis ist Frau Homuth weder freigesprochen worden, noch ist damit ihre Unschuld belegt. Eher ist es wohl das Gegenteil. Nach unseren Kenntnissen lag nämlich sehr wohl ein hinreichender Tatverdacht vor.
Das Verfahren wurde gemäß §153 a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt … nämlich gegen die o.a. Zahlung von 5.500,- Euro. Wäre es zu einer Hauptverhandlung gekommen, wäre nach jetziger Bewertung die Schuld von Frau Homuth womöglich als gering anzusehen, zumindest in Bezug auf das, was bewiesen werden kann.
Im §153 a der StPO steht unter anderem: „Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte (Geld-) Leistung zu erbringen…[…]“.
Uns Interessierten ist hier doch wohl ganz sicher bewusst, dass allein das Verhindern des Grundstücksverkaufs, zumindest Frau Homuth vor noch Schlimmerem bewahrt hat.. denn dadurch ist der diesbezügliche Untreuetatbestand nämlich nicht mehr entstanden.
Sie kann sich wohl daher bei denjenigen – die das Grundstücksgeschäft verhindert haben – bedanken. Wie wir wissen, war das wohl zuallererst Herr Kerber. Aber auch Herr Hillebrandt, der sich damit als ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates der WiWO rechtlich seeeehr weit aus dem Fenster lehnen musste. Wie euch sicher bekannt ist, hatte die standhafte Haltung der beiden Herren für beide sehr ernsthafte Konsequenzen.
Hätten sie dieses „Geschäft zum schweren Nachteil der Stadt“ nämlich nicht verhindert bzw. aufgedeckt, hätte Frau Homuth vermutlich persönlich für den Schaden aufkommen und sich wegen Untreue vor Gericht dann doch noch verantworten müssen.
Wir dürfen deshalb die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft sehr fraglich finden – deren „Urteil” übrigens im eklatanten Widerspruch zur Korruptionsstaatsanwaltschaft in Neuruppin steht.
Aus Sicht vieler Bürger und nach unserem Verständnis liegt sehr wohl ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Aufklärung der gesamten Angelegenheit vor. Deshalb können wir nicht verstehen, warum von einer Klage abgesehen worden ist.
So bleibt nämlich – nach unserem Verständnis – ein wirklich „unsauberes“ Ende dieses Verfahrens. Das an Frau Homuth leider mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig haften bleiben wird.
Wie sicher viele von euch, empfinden auch wir deshalb die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft als politische Ohrfeige für die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.
Da darf sich eine ehemalige Abgeordnete und heutige Bürgermeisterin vom Vorwurf der Korruption mit 5.500,- Euro „freikaufen“ und auf der anderen Seite muß sich der kleine Bürger ohne Gnade knallhart der Realität vor Gericht stellen, wenn er bei Facebook unangenehme Fragen zur Arbeit von Stadtverordneten stellt.
Wen wundert es dann, dass immer mehr Menschen gerade von der Politik der SPD oder aber auch der der anderen Altparteien gar nichts mehr hören wollen und nicht wissen, wen sie überhaupt wählen sollen.
Gerade weil uns aktuell unsere Wahlbenachrichtigungen ins Haus flattern, möchten wir euch trotzdem eindringlich bitten, nicht zu resignieren … trotz dieser unsäglichen Fehlentscheidung, euer Recht wahrzunehmen und somit Politik mitzugestalten.
Wir beide werden deshalb von nun an die Bürgerinitiative für Demokratie und Transparenz unterstützen. Auch, weil wir immer mehr merken, dass die Mehrheit der Stadtverordneten hier wohl machen kann, was sie möchte und nicht ausreichend qualifiziert scheint, um die für Wildau richtigen Entscheidungen zu treffen.
Gern könnt ihr euch uns anschließen und das Geschehen um die BiW unter https://bi-wildau.de mitverfolgen oder sogar mitarbeiten. Wir befürchten nämlich, dass solche Initiative in Wildau noch für lange Zeit dringend notwendig sein wird, um Licht in all das Dunkle zu bringen.
Also, auch wenn es uns aktuell nicht leicht fällt: Wenn ihr es möchtet, werden wir euch weiter informieren, unsere Meinung kund tun und uns sehr gern mit euch austauschen. Wir beide haben durch und von euch bereits viel lernen können. Dafür ein großes Danke!
Nach unserem Verständnis wird auch das Wählen der AfD keine Lösung für die Probleme mit den anderen Parteien sein. Deshalb schaut euch gern die Wahlprogramme an. Unter https://m.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/ könnt ihr dazu gern den Wahl-O-Mat nutzen. Für die Bundestagswahl ist er ab 02.09.2021 freigeschaltet. Über die Beantwortung von Fragen und deren Gewichtung für euch, erhaltet ihr Informationen, welches Wahlprogramm euren Meinungen entsprechen könnte.
Vielleicht noch ein Hinweis: da es wohl so ist, dass die Älteren die Wahl bestimmen, sollten wir uns über die Wahlprogramme informieren und uns – also Jung und Älter – gegenseitig austauschen. Denn die Jungen müssen nämlich später die Suppe auslöffeln, die wir Alten ihnen heute einschenken.
Bleibt gesund!
Catrin und Sebastian