Sebastian Franke wird durch die WiWO und ihren Aufsichtsrat vor Gericht “gezogen”

Wir ihr sicher wisst, soll unser Admin, Sebastian Franke, mittels einstweiliger „Anordnung“ u.a. dazu „gezwungen“ werden, einen in unserer Gruppe getätigten Beitrag/Kommentar zu löschen. Hier geht es um das Thema: „unwürdige Entlassung des Herr Kerber“ und die diesbezüglich in Wildau kursierenden Informationen oder Vermutungen.
Gestern gab es nun bei Gericht einen zweiten „Anhörungs“-Termin, zu dem ich anwesend war.

Zu bemerken ist, dass solche „Anhörungs“-Termine eher ungewöhnlich sind und wohl nur angesetzt werden, wenn der Verfügungsgrund und/oder die notwendige Eilbedürftigkeit nicht ausreichend begründet gewesen sein könnten.
Von der Gegenseite waren Herr Scheiner nebst Anwalt anwesend, der Geschäftsführer der WiWO fehlte.
 
Über die vom neuen Geschäftsführer, Herrn Schulze, sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der WiWo, Herrn Scheiner, beantragte einstweilige „Anordnung“ wurde noch nicht entschieden. Die Richterin (auf Probe) schien sehr unerfahren und etwas überfordert zu sein.
 
Eine Einigung insofern, dass Herr Franke seinen Beitrag löscht, wurde von seinem Anwalt ausgeschlossen. Der Verkündungstermin wurde auf den 26.08.2020 festgelegt. Damit war die Sitzung bereits nach ca. 15 min. beendet.
 
Nun habe ich zu diesem Thema einige Bemerkungen/Fragen:
 
Die WiWo-Geschäftsführung UND auch Herr Scheiner (Aufsichtsratsvorsitzender) haben eine einstweilige „Anordnung“ gegen Herrn Franke beantragt:
  • Nach meinem Kenntnissen wird eine einstweilige „Verfügung“ vom Gericht erlassen und bietet dem Antragsteller einen vorläufigen Schutz vor Verletzung seiner Rechte. Die ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
  • Bei einer einstweilige „Anordnung“ jedoch setzt das Gericht die Entscheidung einer BEHÖRDE aus.
  • Da Herr Franke keine Behörde ist, wurde dies auch von seiner Rechtsvertretung zu Protokoll gegeben.

Wenn man diesen anwaltlichen Fehler der Gegenseite mal außer Acht lassen möchte:

  • Welcher „Schaden“ soll der WiWo durch den Kommentar Herrn Frankes eigentlich entstanden sein? Ich muss natürlich folgerichtig davon ausgehen, dass der neue Geschäftsführer einen deutlichen Schaden erkannt haben muss, sonst hätte er wohl nicht „als eine seiner ersten Amtshandlungen“ eine einstweilige „Anordnung“ gegen Herrn Franke wegen eines hier getätigten Kommentars erwirken wollen.
  • Warum geht eigentlich gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der WiWo (Herr Scheiner) gegen Herrn Franke vor? Nach meinem Verständnis ist ihm das nämlich untersagt, denn Aufsichtsräte vertreten niemals eine Gesellschaft nach außen.
  • Oder tritt Herr Scheiner hier als Privatperson auf und trägt dann auch alle anfallenden Kosten dieses „Streites“ aus der „privaten Tasche“?
  • Wenn dies nicht der Fall sein sollte, erhält die SVV überhaupt fortlaufend Informationen / einen Überblick, was da so für Klagen/Rechtsstreitigkeiten von wem mit welcher Befugnis etc. angestrebt werden und welche Kosten so mal nebenbei entstehen?
  • Wissen die Abgeordneten welche Rechnungen wer zu bezahlen hat? Eine, die aus einem „Streit“ des Herrn Scheiner nach außen entstandene, sicher schon mal NICHT!
  • Das betrifft auch Herrn Schulze, denn auch er muss wissen: Die WiWo unterliegt einem dualistischen System. Er, die Geschäftsführung, ist vom Aufsichtsrat – dem Kontrollgremium – ganz klar in den Aufgaben und Befugnissen getrennt. Zwischen ihm und dem Aufsichtsrat – hier Herrn Scheiner- besteht eine ganz klare Kompetenzabgrenzung. Er ist für die Führung der Geschäfte und die rechtsgeschäftliche Vertretung der WiWo nach AUSSEN zuständig. Der Aufsichtsrat hat hingegen die Geschäftsführung zu kontrollieren bzw. zu überwachen und die Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung rechtsgeschäftlich – also nach INNEN – zu vertreten.
Da die Gegenseite ihr Anliegen mit einem entsprechenden Schreiben glaubhaft machen muss, könnt ihr im Kommentar die Antwort der Rechtsvertretung Herrn Frankes lesen. Zu beachten ist dabei, dass die hier gemachten Darstellungen des Anwaltes nicht zwingend die Meinung Herrn Frankes wiedergeben, sondern Gerüchte und Meinungen aufgegriffen wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert