Auch die aktuelle Betriebskostenabrechnung der WiWO, scheint für große Unruhe unter der Mieterschaft zu sorgen. Die Heizkosten für das Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr sollen sich drastisch erhöht haben. In einem…
Sebastian Franke wird durch die WiWO und ihren Aufsichtsrat vor Gericht “gezogen”
- Nach meinem Kenntnissen wird eine einstweilige „Verfügung“ vom Gericht erlassen und bietet dem Antragsteller einen vorläufigen Schutz vor Verletzung seiner Rechte. Die ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
- Bei einer einstweilige „Anordnung“ jedoch setzt das Gericht die Entscheidung einer BEHÖRDE aus.
- Da Herr Franke keine Behörde ist, wurde dies auch von seiner Rechtsvertretung zu Protokoll gegeben.
Wenn man diesen anwaltlichen Fehler der Gegenseite mal außer Acht lassen möchte:
- Welcher „Schaden“ soll der WiWo durch den Kommentar Herrn Frankes eigentlich entstanden sein? Ich muss natürlich folgerichtig davon ausgehen, dass der neue Geschäftsführer einen deutlichen Schaden erkannt haben muss, sonst hätte er wohl nicht „als eine seiner ersten Amtshandlungen“ eine einstweilige „Anordnung“ gegen Herrn Franke wegen eines hier getätigten Kommentars erwirken wollen.
- Warum geht eigentlich gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der WiWo (Herr Scheiner) gegen Herrn Franke vor? Nach meinem Verständnis ist ihm das nämlich untersagt, denn Aufsichtsräte vertreten niemals eine Gesellschaft nach außen.
- Oder tritt Herr Scheiner hier als Privatperson auf und trägt dann auch alle anfallenden Kosten dieses „Streites“ aus der „privaten Tasche“?
- Wenn dies nicht der Fall sein sollte, erhält die SVV überhaupt fortlaufend Informationen / einen Überblick, was da so für Klagen/Rechtsstreitigkeiten von wem mit welcher Befugnis etc. angestrebt werden und welche Kosten so mal nebenbei entstehen?
- Wissen die Abgeordneten welche Rechnungen wer zu bezahlen hat? Eine, die aus einem „Streit“ des Herrn Scheiner nach außen entstandene, sicher schon mal NICHT!
- Das betrifft auch Herrn Schulze, denn auch er muss wissen: Die WiWo unterliegt einem dualistischen System. Er, die Geschäftsführung, ist vom Aufsichtsrat – dem Kontrollgremium – ganz klar in den Aufgaben und Befugnissen getrennt. Zwischen ihm und dem Aufsichtsrat – hier Herrn Scheiner- besteht eine ganz klare Kompetenzabgrenzung. Er ist für die Führung der Geschäfte und die rechtsgeschäftliche Vertretung der WiWo nach AUSSEN zuständig. Der Aufsichtsrat hat hingegen die Geschäftsführung zu kontrollieren bzw. zu überwachen und die Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung rechtsgeschäftlich – also nach INNEN – zu vertreten.