Das Verfahren gegen Angela Homuth wurde eingestellt. Um den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt wegen ihrer Wahlparty „auszuräumen“, durfte sie 5.500,- Euro in die Staatskasse zahlen. Wer kann da die Bürgerinitiative…
Korruptionsaffäre um Angela Homuth / Weiß Sven Schulze, was er sagt?
Und weiter geht es! Womit fragt ihr? Mit neuen – wohl mal wieder ziemlich unüberlegten – Äußerungen des WiWO-Geschäftsführers. Die MAZ bringt heute nämlich einen Artikel zur Entlassung des ehemaligen WiWO-Chefs, Frank Kerber.
Um es kurz zu machen:
Die erste Instanz befand nach meinen Kenntnissen, dass Herr Kerber das Grundstück hätte verkaufen müssen. Berufung darf eingelegt werden. Zunächst deshalb hier erst mal ein Punkt.
Nun verkündet die WiWO bereits, dass die gegen Herrn Kerber ausgesprochenen Kündigungen rechtens gewesen sind.
Sein Nachfolger spricht sogar davon, dass die Verunsicherung nun ein Ende hat. Er wird mit den Worten zitiert: „Es ist sehr erfreulich, dass wir uns ab sofort voll und ganz auf die zukünftigen Entwicklungen und Projekte der Wiwo konzentrieren können. Mit dem Gerichtsurteil hat die Verunsicherung innerhalb des Unternehmens und in unserer Mieterschaft endlich ein Ende gefunden. Damit ist die Zeit, in der wir mit angezogener Handbremse agieren mussten, zu Ende.“ Auch dazu wird zu einem Pressegespräch geladen.
Mich hätte es sehr gewundert, hätte Frank Kerber nun nicht „Berufung“ angekündigt. Es erscheint mir folgerichtig, dass er dieser Darstellung der WiWO widerspricht.
Zunächst betrifft dieses Urteil nämlich nur eine der Kündigungen, nicht alle. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, sagte er auf MAZ-Anfrage.
Was finden wir nun sehr dumm?
Es ist schon etwas seltsam, dass Herr Schulze behauptet, man hätte jetzt Rechtssicherheit, oder? Die hätte man nämlich nur, wenn die Entscheidung der 1. Instanz rechtskräftig wäre.
Man sie also nicht mehr mit einem Rechtsmittel angreifen bzw. prüfen lassen könnte. Aber eben genau das hat Herr Kerber wohl getan oder wird es tun. Er ist oder wird in Berufung gehen.
Solange die 2. Instanz und im Anschluss gegebenenfalls vielleicht sogar eine 3. Instanz nicht abschließend geurteilt hat, ist die Entscheidung der 1. Instanz nicht rechtlich abschließend.
Das Verfahren ist also aufgrund der Berufung immer noch in der Schwebe!!! Es gibt also noch gar KEINE RECHTSSICHERHEIT.
Urteilt selbst: Sind dann solche Hurra-Rufe besonders schlau? Diese Aussage sorgt sicher nicht nur unter Juristen wohl eher für Heiterkeit.
By the way: Ich selbst hoffe auf die nächsten Instanzen. Es darf nicht rechtens sein, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens entlassen werden kann, weil er großen finanziellen Schaden von diesem und der Stadt abwendet und damit wohl sogar verhindert hat, dass Angela Homuth wegen Veruntreuung empfindlich bestraft wird.
Wir erinnern uns: Frau Homuth wollte ein städtisches Grundstück „mit allen Mitteln“ wohl weit unter Preis an einen Investor verkaufen.
Dieser hatte ihrer Partei viel Geld für ihren Wahlkampf „gespendet“.
Er hat auch ihre private Wahlfeier organisiert und finanziert, so der hinreichende Tatverdacht der Generalstaatsanwaltschaft… und das wohl als Gegenleistung für die Unterstützung bei der Anbahnung eines Grundstücksgeschäftes.
Schauen wir mal, wie die nächsten Instanzen urteilen.
Eines ist zumindest schon jetzt interessant: Nach diesem Urteil hätte Herr Kerber den Grundstücksvertrag unterschreiben müssen und somit wohl der Veruntreuung durch Frau Homuth die Weichen gestellt. Hm!