Das Verfahren gegen Angela Homuth wurde eingestellt. Um den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt wegen ihrer Wahlparty „auszuräumen“, durfte sie 5.500,- Euro in die Staatskasse zahlen. Wer kann da die Bürgerinitiative…
Korruptionsaffäre um Angela Homuth / Neues von der Generalstaatsanwaltschaft
In der Korruptionsaffäre um Angela Homuth gibt es Neuigkeiten und Details von der Generalstaatsanwaltschaft. Laut MAZ bestehe der „hinreichende Verdacht, dass Homuth sich als Dank für die Bezahlung einer Feier nach ihrem Wahlsieg für einen “Investor” eingesetzt habe, der ein Grundstück kaufen wollte.
Die Einstellung des Verfahrens wird damit begründet, dass das Grundstücksgeschäft nicht zustande kam und der erlangte Vorteil für Homuth gering war.
Der Investor hatte knapp 2.000 Euro für ihre Feier bezahlt.
Außerdem verschaffte Homuth einem befreundeten Paar einen Auftrag des Investors. Aber auch dieser so genannte Drittvorteil sei mit rund 1.500 Euro gering ausgefallen.“
Da bleibt dem redlichen Bürger die Sprache weg…