Korruptionsaffäre um Angela Homuth / Heinz Hillebrand geht an die Öffentlichkeit

Für die folgenden Zeilen erheben wir wie immer keinen Anspruch auf Vollständigkeit und geben hier auch nur unsere persönlichen Wahrnehmungen wieder, Inhalte so, wie wir sie verstanden und in Zusammenhänge gebracht haben.

MAZ veröffentlichte am Wochenende ein Interview mit dem Stadtverordneten, Heinz Hillebrand. Wie Ihr wisst, war er es wohl, der den Verkauf eines Grundstückes in der F.riedrich-Engels-Straße an einen Investor veröffentlichte.

Nicht nur nach seinem Verständnis sollte es weit unter dem zu erzielenden Verkaufspreis veräußert werden… auch gegen den wohl ausdrücklichen Rat des damaligen Geschäftsführers der WiWO. Federführend sollen hier die neue Bürgermeisterin, Angela Homuth und der Aufsichtsratsvorsitzende der WiWO, Mark Scheiner, gewesen sein.

Die Stadt Wildau darf Unternehmen gründen, um öffentliche Interessen umzusetzen. Im Fall der WiWO eben eine GmbH. Dies ist ein Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts. Da die Stadt als alleinige Gesellschafterin unmittelbar beteiligt ist, musste gemäß der Brandenburger Kommunalverfassung über den sogenannten Gesellschaftervertrag sichergestellt werden, dass die Stadt einen angemessenen Einfluss in den Aufsichtsgremien erhält. Das erreicht man, indem man einen Aufsichtsrat installiert und dort hinein Stadtverordnete bestellt.

Im Aufsichtsrat der WiWO sitzen nun in unserem Fall ausschließlich Stadtverordnete. Obwohl durch Mehrheiten, ein ausreichender Einfluss des Parlaments gesichert gewesen wäre, verzichtete man jedoch auf die zusätzliche Kompetenz ausgewiesener Spezialisten.

Das bedeutet nun, im Aufsichtsrat der WiWO sitzen nur Vertreter des Bürgers – von denen man Offenheit und Transparenz erwarten muss. Andererseits sind Mitglieder eines Aufsichtsrates jedoch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Gesellschaftervertrag regelt zudem, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates bei ihrer Tätigkeit „die Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Geschäftsmannes“ anzuwenden haben. Anderenfalls müssen sie bei Vorsatz oder grober Pflichtverletzung Schadensersatz leisten.

Was nun tun, wenn ich als Aufsichtsratsmitglied nach meinem Verständnis gegen meine Pflichten als Stadtverordneter verstoßen soll? Soll ich schweigen, wenn die eigenen Mahnungen und die des Geschäftsführers ignoriert werden? Wenn es immer mehr scheint, als „stinke etwas zum Himmel“.

Es muss die Frage geklärt werden: Wie gehe ich mit eventuellen Interessenskonflikten um, die aus meiner Doppelfunktion als Stadtverordneter und der gleichzeitigen Mitgliedschaft in einem oder sogar mehreren „städtischen“ Aufsichtsräten entstehen können? Als Abgeordneter möchte ich normalerweise!!! größtmögliche Transparenz für den Bürger, als Mitglied des Aufsichtsrates muss ich schweigen.

Und hier steckt nicht nur Herr Hillebrand nach meinem Verständnis in einem nicht unwesentlichen Dilemma.

Er entschied sich nun. Wollte nach seiner Aussage Schaden vom Unternehmen WiWO abwenden und ging an die „Öffentlichkeit“…. uuund brachte wohl nicht nur einen großen Stein ins Rollen. Das war sicher keine leichte Entscheidung. Die MAZ schreibt, dass manche ihn bereits einen „Whistleblower“ nennen, der Missstände aufdeckte – Andere ihn jedoch für einen „Verräter“ halten.

Ihr solltet inzwischen vielleicht wissen, dass besagtes Grundstück im Besitz der WiWO ist und nach dem Willen der Stadt Wildau verkauft werden sollte. Zunächst ist das ja völlig legitim. Die Stadt ist alleinige Gesellschafterin und darf das im Rahmen eines Beschlusses sogar zunächst anweisen.

Nun gibt es jedoch auch einen Geschäftsführer, der sich – bei guter Unternehmensführung – an bestimmte „Regeln“ zu halten hat (Public Corporate Governance Kodex). In diesem Fall zum Beispiel, Schaden vom Unternehmen „WiWO“ abzuwenden. Dieser wäre vielleicht eingetreten, wäre das Grundstück deutlich unter Preis verkauft worden. Hätte er dies veranlasst und einen diesbezüglichen Vertrag unterschrieben, hätte er sich wiederum strafbar machen können.

Nun gut, auch das hätte die Gesellschafterin (Die Stadt Wildau/Frau Homuth) regeln können, indem sie Herrn Kerber für diesen Fall aus der Haftung entlassen hätte. Hat sie nicht getan, ihn dafür jedoch fristlos entlassen.

Es kam wie es kommen musste: es wird noch immer ungemein viel Staub und oder vielleicht sogar Schmutz aufgewirbelt. Im Rathaus gab es Durchsuchungen: gegen die Bürgermeisterin und den Kämmerer ermittelt die Staatsanwaltschaft, wohl auch gegen den potenziellen Investor.

Korruption steht als Verdacht im Raum. Wie wurde in der Gruppe bereits mehrfach geschrieben? Auch Einstweilige Verfügungen und Klagen fliegen aus Richtung der neuen Geschäftsführung der WiWO kommend, der Stadt, aber auch – und das besonders beachtenswert – aus der Richtung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der WiWo, Marc Scheiner, wohl sehr tief.

Nicht unwesentliche Gerichts- und Anwaltskosten werden da wohl angefallen sein und noch ins Haus flattern. Im Interview berichtet Herr Hillebrand hier zudem von eigenen nicht unerheblichen Kosten, weil scheinbar immer neue juristische Streitigkeiten begonnen werden.

Die Bürgermeisterin als „eigentliche“ Vertreterin der Gesellschafterin berichtet wohl regelmäßig über Belange der städtischen Unternehmen. Interessant fand ich im Interview die Bemerkung des Journalisten, dass in diesem Zusammenhang über möglicherweise Brisantes nur!! hinter verschlossenen Türen geredet wird…. z.B. im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.

Seine Frage an Hillebrand, ob diese „Öffentlichkeit“ genug sei, wurde eindeutig mit „nein“ beantwortet. Nach dessen Verständnis sollte jede kommunale Gesellschaft selbst für größtmögliche Transparenz sorgen, da wir Wildauer ja Eigentümer (z.B. der WiWO oder der WSG) sind. Das beträfe eben auch und gerade Grundstücksgeschäfte. Hier lobte er Herrn Kerber, der stets um eine breite Bürgerbeteiligung bemüht war.

Die MAZ ist der Meinung, dass sich die nach ihrem Verständnis scheinbar existierenden „Lager“ -nämlich der Unterstützer des ehemaligen Geschäftsführers und jenen der Bürgermeisterin -unversöhnlich gegenüberstehen.

Ich sehe übrigens die vielzitierten „Lager“ nicht und es macht auch keinen Sinn diese Gruppe auch nur einem zuzuordnen. Das wird scheinbar immer wieder von den Anwälten der WiWO, der Stadt und Herrn Scheiners versucht. Wird uns hier aber wohl nicht gerecht. Nun gut : Versuch macht kluch … oder so.

Die Bürgermeisterin und einige ihrer Mitstreiter haben nach meinem Verständnis viele Fehler gemacht… bisher gegen ihre Wahlversprechen komplett zuwider gehandelt, eventuell sogar nicht die Wahrheit gesagt.

Darüber muss man sich unterhalten, diskutieren und „meckern“ dürfen … ohne sofort eine Einstweilige Verfügung oder nun sogar noch Klagen ins Haus zu bekommen. Das ist dann nämlich genau der Typ Stadtverordnete(r) oder BM(in), den eigentlich wohl niemand gewählt haben möchte.

Dass es auch anders geht, zeigen die guten Beispiele in unserer SVV. Hier heißt es für mich, diese Arbeit zu achten, Interesse zu zeigen und zuzuhören. Es geht nicht darum, einer Meinung zu sein, sondern zu verstehen, Entscheidungsfindungen zu begleiten und nachverfolgen zu können aber eben auch auszuhalten, zu tolerieren und zu lernen. Einen schönen Abend euch allen!

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