Das Verfahren gegen Angela Homuth wurde eingestellt. Um den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt wegen ihrer Wahlparty „auszuräumen“, durfte sie 5.500,- Euro in die Staatskasse zahlen. Wer kann da die Bürgerinitiative…
Korruptionsaffäre um Angela Homuth / Frank Kerber widerspricht einem Urteil…
Wie wir bereits an anderer Stelle vermuteten, legt Herr Kerber gegen ein jüngst von der WiWO und der Stadtführung „gefeiertes“ Urteil Berufung ein. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Cottbus hatte in erster Instanz die Kündigung des ehemaligen erfolgreichen Geschäftsführers, Frank Kerber, bestätigt.
Für die WiWO sind „die Weichen für die Zukunft des Unternehmens neu gestellt worden. Die Verunsicherung sei beendet. Angela Homuth stimmte das Urteil sogar froh, „weil es sie in ihrer Arbeit bestätige.“
Frank Kerber widerspricht dem nun. Das Gericht habe seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass er eine Weisung der Stadt Wildau als Gesellschafterin der WiWO zum Verkauf eines Grundstücks nicht befolgt habe. Doch dafür hätte die angebliche Weisung bis zu seiner Kündigung im April 2020 fortbestehen müssen. Nach Ansicht von Kerber war das aber gar nicht der Fall.
So habe die Bürgermeisterin selbst schon im Februar 2020 verkündet, dass sich der Kaufinteressent für das Grundstück zurückgezogen habe.
Außerdem verweist er auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das Grundstück nicht an diesen Investor zu verkaufen und Weisungen an die Geschäftsführung zurückzunehmen. Damit sei zu diesem Zeitpunkt eine etwaige Gesellschafteranweisung zum Grundstücksverkauf hinfällig gewesen und könne gar nicht als Grund für seine Kündigung herhalten.“ So die MAZ.
Der Rechtsstreit um seine fristlose Entlassung geht also in die nächste Runde. Wen verwundert das?
Hintergrund war, dass die Bürgermeisterin, Angela Homuth, sich für den Verkauf eines Grundstückes eingesetzt haben soll, die letztlich sogar zu langwierigen generalstaatsanwaltlichen Ermittlungen führte. Eben jener potentielle Investor soll nämlich u.a. als „Dank“ ihre private Wahlparty finanziert haben.
Bestechlichkeit und Korruption standen und stehen im Raum. Letzteres zumindest bei den Bürgern.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg stellte die Ermittlungen gegen Zahlung einer Geldauflage von mehreren Tausend Euro im August 2021 ein.
Frank Kerber hatte den geplanten Verkauf des Grundstücks in der Friedrich-Engels-Str. abgelehnt, weil der Preis – den Frau Homuth akzeptieren wollte – nach seiner Auffassung viel zu niedrig war. Dazu hätte sie ihn nämlich von der Haftung freistellen lassen müssen. Das verweigerte sie dann aber, wohl weil „der Investor zusätzliche Kosten wie die Altlastensanierung getragen hätte.“
Für Sebastian und mich ist es vollkommen folgerichtig, dass kein vernünftig denkender Geschäftsführer, seinem Unternehmen finanziell schaden wird. Er hat zwar nach unserem Verständnis Beschlüsse – so es sie denn überhaupt gab – umzusetzen, aber eben nicht um jeden Preis… solange er dafür haftet.
„Im Rechtsstreit geht es neben der Frage nach der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung darum, ob die Stadt ihm eine Abfindung zahlen muss.“ so die MAZ.
maz/Ex-Wiwo-Chef-Frank-Kerber-wehrt-sich-weiter-gegen-fristlose-Entlassung