Das Verfahren gegen Angela Homuth wurde eingestellt. Um den Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt wegen ihrer Wahlparty „auszuräumen“, durfte sie 5.500,- Euro in die Staatskasse zahlen. Wer kann da die Bürgerinitiative…
Korruptionsaffäre um Angela Homuth / Disziplinarverfahren doch nicht eingestellt
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Zahlung von 5.500 Euro einstellte, schrieben Stadtverordnete dem Landrat, Stephan Loge, einen Offenen Brief zum Sachstand des Disziplinarverfahrens.
Nun erfahren wir, dass das Disziplinarverfahren gegen Angela Homuth zum Vorwurf der Bestechlichkeit doch noch nicht eingestellt wurde. Die Kommunalaufsicht – die übrigens dem Innenminister unterstellt ist – hätte Akteneinsicht bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg beantragt. „Nach Eingang der Unterlagen wird über den Fortgang des Verfahrens entschieden.“ so die Kreissprecherin.
Wie ihr wisst, wurde gegen Frau Homuth bereits seit 01/2020 in mehreren Punkten ermittelt. Zunächst war die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin federführend. Ein Vorwurf war, das sich die Bürgermeisterin ihre Wahlparty von einem Unternehmer bezahlen ließ, für den sie sich später bei einem Grundstückskauf einsetzte.
„Der Kauf kam nicht zustande. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft wollte Anklage erheben. Zum Prozess kam es aber nicht, weil die Generalstaatsanwaltschaft den Fall übernahm. Sie stellte das Verfahren im August 2021 gegen eine Geldauflage von 5.500 Euro ein.
Verständlich ist wohl, dass die Diskussionen und die Kritik an der Bürgermeisterin damit nicht endeten. Die Generalstaatsanwaltschaft sah nämlich einen „hinreichenden Verdacht“, dass sich Angela Homuth im Gegenzug zur Finanzierung ihrer Feier für den Geldgeber eingesetzt habe.
Im Offenen Brief wird deutlich, dass das nach Ansicht der Fraktionen von Linken und BfW in der Stadtverordnetenversammlung auch ohne Anklage fragwürdig bleibt. In einem MAZ-Interview hatte Angela Homuth, im Zusammenhang mit den Zahlungen für die Wahlparty „von einem Fehler“ gesprochen, […] „der ihr nicht noch einmal passieren werde. „
Dieses Eingeständnis und der festgestellte „hinreichende Tatverdacht“ müssten Konsequenzen haben, finden wohl nicht nur die Mitglieder der beiden Fraktionen, sondern auch viele Wildauer, die sich nach dem Stand des Disziplinarverfahrens erkundigt hätten.
Angela Homuth wiederholte im MAZ-Interview, dass es sich bei all dem um einen Verdacht handele und nicht um einen gerichtlich festgestellten Sachverhalt. „Ich bin unschuldig und hätte mich nicht gescheut, in die Hauptverhandlung zu gehen. Ich war und bin nicht bestechlich.“
Der Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung der Geldauflage habe sie nur zugestimmt, um unbelastet für Wildau arbeiten zu können.
Der Landkreis musste im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen das Disziplinarverfahren gegen Angela Homuth einleiten. Während des strafrechtlichen Verfahrens war es ausgesetzt worden. Sollte die Kommunalaufsicht Pflichtverletzungen der Bürgermeisterin feststellen, sind Disziplinarmaßnahmen möglich.