Kita Am Hasenwäldchen / Mich wundert nichts mehr!

Was ist daran nicht zu verstehen, dass die Bürger ein Recht auf Transparenz haben?

Wie kann man nur soooo unklug agieren!!!

Welche Gründe liegen vor, dass eine solche Veranstaltung nicht als öffentliche Stadtverordnetenversammlung einberufen wird?

// §6 Abs. 2 der Hauptsatzung Stadt Wildau: „Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigten Interessen Einzelner es erfordern” //

Das Interesse aller Wildauer und vor allem vieler Eltern zum Thema Kita am Hasenwäldchen ist sehr groß.

Welche Informationen sollen dem Bürger nicht zugänglich gemacht oder verschwiegen werden?

Welche Personen haben ein Interesse daran?

Warum könnte das “öffentliche Wohl” hier eine Geheimhaltung erfordern?

Ist ein Stadtverordneter – der an dieser Informationsveranstaltung teilnimmt – zur Geheimhaltung verpflichtet?

 

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